Tierschutzarbeit braucht mehr Verständnis

Unzählige Landwirte, Jäger und viele ehrenamtliche Helfer schlafen in diesen Tagen sehr wenig, denn sie sind ab den frühesten Morgenstunden, teilweise schon ab 2.30 Uhr, unterwegs, um Rehkitze, Junghasen und Gelege vor dem sicheren Tod durch die Mähwerke zu schützen. Die Wildtiere können nichts für diese prekäre Situation, in die sie während der Wiesenmahd geraten. Junge Kitze haben in ihren ersten Lebenswochen den sogenannten „Drückinstinkt“. Auch bei großer Gefahr bleiben sie ruhig liegen und ergreifen keine Flucht. Sie ducken sich gemäß ihrem natürlichen Verhalten, wenn ein Prädator, kommt, und warten bis die Gefahr vorüber ist. Doch wenn der Traktor mit dem Mähwerk anrollt, ist es genau diese Überlebensstrategie die sie das Leben kostet oder sie so schlimm verstümmelt, dass sie erlöst werden müssen. Wer einmal ein Kitz mit abgemähten Läufen gesehen hat, wird diesen Anblick ewig im Gedächtnis behalten.

Es ist unsere Pflicht, dies aus Tierschutzgründen zu verhindern. Genau um dieses Tierleid zu verhindern, gibt es unzählige Jägervereine, Jagdgenossenschaften, Vereine speziell zur Jungwildrettung, Tierschutzvereine oder auch Privatpersonen, die mittels Wärmebilddrohnen und anderen, aber deutlich weniger effektiven Methoden, die Wildtiere vor diesem Tod bewahren. Der „luftgestützte Wildretter“ könnte unzähligen Rehkitzen das Leben retten und grausame Verstümmelungen vermeiden. Die luftgestützte Wildtierrettung ist ein ausgereiftes System, das Jäger und Landwirte bei dieser Herausforderung unterstützt. Das System ermöglicht neben dem Auffinden von Rehkitzen auch das Aufspüren von Junghasen oder Gelegen von Bodenbrütern, wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel – ein bedeutender Aspekt für den Natur- und Artenschutz.

Doch gerade diese Drohnen sind äußerst kostspielig. Umso erfreulicher war es 2021, als das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine Förderung für den Kauf von Wärmebilddrohnen zur Kitzrettung in Höhe von drei Millionen Euro ausschrieb. Davon wurden etwa 900 Drohnen angeschafft. Insbesondere in Zeiten, in denen der Tierschutz als Staatsziel festgeschrieben ist und das Thema Tierwohl großgeschrieben wird, ist es für den Bayerischen Jagdverband unverständlich, wieso man diese Förderung nicht fortführt.

BU: Die Zeit der Jungdwildrettung hat begonnen. Jetzt gilt es die jungen Wildtiere vor dem Mähwerk zu schützen, welchem sie oft noch nicht selbst entkommen können.

PM: BJV/ Abdruck honorarfrei
Bild: Pierre Johne/BJV.

Quelle: Bayerischer Jagdverband e.V. (https://www.jagd-bayern.de/tierschutzarbeit-braucht-mehr-verstaendnis/)

Anträge zur Schwarzwildprämie 2021/22 können gestellt werden!

Nach wie vor grassiert die Afrikanische Schweinepest in Deutschland und in den angrenzenden Staaten. „Für eine Verhinderung einer Einschleppung der ASP durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren, da hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden kann“, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik 100,- € pro Tier und in den übrigen Landkreisen 70,- € pro Tier als Aufwandsentschädigung gewährt.

Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das Jagdjahr 2021/2022 fortführen. Als externer Dienstleister wird auch für diesen Zeitraum der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) das LGL bei der Abrechnung des Jagdjahrs 2021/2022 unterstützen. Das Antragsformular finden Sie im Link unten:

Antragsformular Schwarzwildprämie (PDF-Datei ausfüllbar)

Bildquelle: xalanx/stock.adobe.com

Quelle: Bayerischer Jagdverband e.V. (https://www.jagd-bayern.de/schwarzwildpraemie-wird-auch-2021-22-fortgesetzt/)

Keine Schonzeitverkürzung für Rehwild in Regensburg

Der Bayerische Jagdverband hat mit einer Klage die höchst umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg zur Schonzeitverkürzung für Rehwild zu Fall gebracht. Obwohl das dem Landratsamt längst bekannt ist, wurden die Hegegemeinschaften und Revierinhaber bisher offensichtlich nicht darüber informiert. Sollte eine Jägerin oder ein Jäger gleichwohl vor dem 1. Mai trotzdem Rehwild erlegen, drohen ihr oder ihm einschneidende Maßnahmen bis hin zum Entzug des Jagdscheins.

Sofortvollzug wird beklagt

Aufgrund des Verhaltens der Unteren Jagdbehörde rechnet der BJV damit, dass in letzter Minute ein Sofortvollzug verfügt werden soll. Dagegen wird der Jagdverband unverzüglich vorgehen, so dass auch insoweit keine Berechtigung zum vorzeitigen Abschuss von Rehwild entstehen wird. Der Bayerische Jagdverband bedauert, dass in den Gesprächen mit der örtlichen Unteren Jagdbehörde keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, und die Probleme jetzt durch die fehlende Flexibilität der Behörde auf dem Rücken der Jäger ausgetragen werden.

PM: BJV/ Abdruck honorarfrei

Pressemitteilung Schonzeitverkützung als PDF-Datei

Quelle: Bayerischer Jagdverband e.V. (https://www.jagd-bayern.de/schonzeitverkuerzung-regensburg/)